2.3.4 Arbeitsmittel zum Heben
Arbeitsmittel zum Heben von Lasten
Diese Bestimmung fasst die für die Benutzung aller Arbeitsmittel zum Heben von Lasten relevanten Anforderungen zusammen. Diese Anforderungen gelten insbesondere für Krane, Hebebühnen, Hubtische, Ladebordwände, Winden, Hub- und Zuggeräte und Regalbedienungsgeräte. Wie bereits bei der allgemeinen Verwendungs-Regelung (§ 15 AM-VO) wird nur mehr der Grundsatz als generell verbindlich vorgesehen, die Detailregelungen sollen nur subsidiär gelten – für den Fall, dass die Bedienungsanleitung nichts anderes vorsieht.