Wartung von Maschinen
Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass Maschinen während der gesamten Dauer der Benutzung durch entsprechende Wartung in einem Zustand gehalten werden, der den für sie geltenden Rechtsvorschriften entspricht. Ausgangspunkt für die Wartung von Maschinen, die der MSV 2010 bzw der Maschinenverordnung 2023/1230 unterliegen, ist der sicherheitstechnische Zustand der Maschine, der durch die grundlegenden Sicherheitsanforderungen definiert wird. Es muss vor allem die Wartungsanleitung des Herstellers berücksichtigt werden. Der Hersteller ist verpflichtet, die Einrichtungs- und Wartungsstellen konstruktiv möglichst außerhalb der Gefahrenbereiche anzuordnen.
(§§ 16, 17 AM-VO; § 38 ASchG; Anhang I, 1.6 MSV 2010; Anhang III, 1.6. MVO)