9.1.1 Gesetzliche Grundlagen
Bestimmungen nach der AM-VO
Instandhaltung im Arbeitnehmerschutz
Im Arbeitnehmerschutz sind es vor allem die §§ 16 und 17 der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), in denen die Thematik Instandhaltung geregelt ist. Im § 16 werden die Wartungsarbeiten geregelt, im § 17 „besondere Arbeiten“, darunter versteht die AM-VO Einstell-, Wartungs-, Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten. Die Wartung iSd AM-VO muss sich insbesondere auf Schutzeinrichtungen und auf sonstige für die Sicherheit von Arbeitnehmern relevante Teile von Maschinen und Anlagen erstrecken. Es geht somit vor allem darum, für den Bediener der Anlage eine zuverlässige und weitgehend ausfallssichere Maschine zur Verfügung zu stellen.