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Dokument-ID: 736927
Belastungsbegrenzung
Im Falle von Hebezeugen, bei denen der Antrieb motorisch erfolgt und die über eine Tragfähigkeit von über 1.000 kg oder ein Kippmoment von über 40.000 Nm verfügen, müssen Einrichtungen vorhanden sein, die den Fahrer bei Überlastung oder Überschreiten der Kippmomente entweder warnen oder aber eine Überlastung (technisch) verhindern.
(Anhang I, 4.2.2 MSV 2010, Anhang III, 4.2.2. MVO)