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Dokument-ID: 740498
9.33 Gefährliche Arbeitsstoffe, gefährliche Teile und Fluide
Gefährliche Arbeitsstoffe, gefährliche Teile und Fluide
Maschinen müssen so konstruiert und ausgelegt sein, dass keine Gefahren durch Freisetzung von Arbeitsstoffen (zB Gase, Dämpfe, Rauch, Staub) auftreten. Besteht die Gefahr weggeschleuderter Späne, Splitter oder ähnlicher Teile oder aber der Austritt von Flüssigkeiten unter Druck, müssen ebenfalls Maßnahmen getroffen werden, vorzugsweise mittels trennender Schutzeinrichtungen.