Neu
Dokument-ID: 1085453
2.2.2 Risikobeurteilung nach MSV 2010 – Evaluierung nach ASchG
Der Hersteller einer Maschine muss eine Risikobeurteilung durchführen, der Verwender einer Maschine muss die bei der Benutzung der Maschine möglicherweise auftretenden Gefahren ermitteln und beurteilen, in Folge sind Maßnahmen gegen diese Gefahren festzulegen. Der Prozess der Risikobeurteilung (des Herstellers) ist im Wesentlichen derselbe wie der Prozess der Arbeitsplatzevaluierung durch den Hersteller – hier eine Gegenüberstellung der einzelnen Prozessschritte: