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Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.7.2 Bestimmungen nach MSV 2010 und MVO

Instandhaltung und Wartung

Anhang I, 1.6., MSV 2010

Instandhaltung

Anhang III, 1.6. MVO

Wartung*

* Die MVO spricht nicht mehr von Instandhaltung, sondern von Wartung. Inhaltlich sind die Bestimmungen des Kapitels 1.6 jedoch weitgehend unverändert geblieben.

Auch der Maschinenhersteller hat (konstruktionsbedingte) Auflagen die Instandhaltung und Wartung betreffend. So muss nach Anhang I (MVO: Anhang III) 1.6. (insbesondere 1.6.1.) der Hersteller bei Konstruktion und Bau der Maschinen die folgenden wartungsrelevanten Aspekte berücksichtigen:

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