7 Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten
Die folgenden Arbeiten dürfen nicht an in Betrieb befindlichen Arbeitsmitteln durchgeführt werden: Einstellen, Wartung, Instandhaltung, Reinigung sowie Beseitigung von Störungen. Durch geeignete Maßnahmen muss unbeabsichtigtes, unbefugtes oder irrtümliches Einschalten der Arbeitsmittel verhindert werden. Sind diese Arbeiten jedoch produktionsbedingt nur an in Betrieb befindlichen Arbeitsmitteln durchführbar, müssen besondere Schutzmaßnahmen festgelegt und durchgeführt werden.