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Dokument-ID: 961551
3.6.1 Grundlegende Sicherheitsanforderungen (GSA)
Ziel der grundlegenden (Sicherheits-)Anforderungen (GSA) ist es, durch eine überschaubare Anzahl von Bestimmungen ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten, die dem Hersteller jedoch freistellen, auf welche Weise er die geforderten Schutzziele umsetzt.