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Dokument-ID: 791822
1.1.2 Evaluierung von Lärmbelastung
Gehör schädigender und störender Lärm
Nach der Verpflichtung zur Evaluierung nach den §§ 6 und 7 der Verordnung Lärm und Vibration (VOLV) muss festgestellt werden, ob die Arbeitnehmer einer schädigenden Lärmbelastung ausgesetzt sein könnten. Die Gefahren durch Lärm müssen ermittelt und beurteilt werden, wobei neben dem Gehör schädigenden Lärm auch störender Lärm (zB in Bereichen, wo konzentriert gearbeitet wird) evaluiert werden muss.