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Dokument-ID: 1047472
6.4.2 Verantwortlichkeit des Lenkers
Hauptverantwortung trägt Fahrer
Den Großteil der Verantwortung im Straßenverkehr trägt verständlicherweise der Lenker eines Kraftfahrzeuges selbst. Dieser hat in erster Linie die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und des Kraftfahrgesetzes einzuhalten. Zentrale Bestimmung ist dabei der § 102 KFG, in welchem zahlreiche Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers aufgelistet sind.