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Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.14 Handmaschinen

Weiterführende Anforderungen an Handmaschinen

Für handgehaltene oder handgeführte tragbare Maschinen schreibt die MSV 2010 zusätzliche grundlegende Sicherheitsanforderungen vor. Diese betreffen vor allem Anforderungen an die Griffe und die Hand-Arm Vibrationen. Für tragbare Befestigungsgeräte und andere Schussgeräte sind spezielle Anforderungen definiert.

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