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Dokument-ID: 740612
10.2 Betriebsanweisung für selbstfahrende Arbeitsmittel
Nach § 23 der AM-VO muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für das Benützen von selbstfahrenden Arbeitsmitteln eine schriftliche Betriebsanweisung zur Verfügung stellen, in der die Verwendung auf Grundlage der betrieblichen Gegebenheiten und des konkreten Einsatzes beschrieben sein muss.