Neu
Dokument-ID: 737238
Nahrungsmittelmaschinen
Für Nahrungsmittelmaschinen und Maschinen für kosmetische oder pharmazeutische Erzeugnisse werden zusätzliche grundlegende Sicherheitsanforderungen festgeschrieben. Diese (zusätzlichen) Anforderungen betreffen vor allem die Möglichkeit der leichten und gründlichen Reinigung der Maschine.
(Anhang I, 2.1 MSV 2010; Anhang III, 2.1. MVO)