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Dokument-ID: 1150100
Händler von Maschinen
In der Maschinenverordnung 2023/1230 werden auch spezielle Pflichten für die Händler von Maschinen und dazugehörigen Produkten geregelt. Die Verordnung unterscheidet zwischen Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer und Händler. Auch für die Einführer unvollständiger Maschinen sind Pflichten festgeschrieben, es müssen von den Händlern bestimmte Aspekte der MPV mit der gebührenden Sorgfalt überprüft werden.
(Art 15 und Art 16 MVO)