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Dokument-ID: 1274846
4.1.7 Dokumentation
Diese Prozessbeschreibung unterliegt der Dokumentationspflicht durch das Qualitätsmanagement. Aufzeichnungen, die im Rahmen einer durchgeführten Rückrufaktion erstellt werden, sind zu archivieren und zur Abwehr möglicher weiterer Haftungsansprüche mindestens … Jahre aufzubewahren.