Neu
Dokument-ID: 737229
Mechanische Gefährdungen; Schutzmaßnahmen
Die Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefahren betreffen Aspekte wie Stabilität, Bruchgefahr bei Betrieb, herausgeschleuderte Gegenstände, Gefahr durch spitze, scharfe und/oder bewegliche Teile sowie die Auswahl der Schutzeinrichtungen gegen Gefährdungen durch bewegliche Teile.
(Anhang I, 1.3. MSV 2010; Anhang III, 1.3. MVO; §§ 43, 44 AM-VO)