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Neu Dokument-ID: 737170

Christian Schenk | Glossar

Handwerkzeuge

Handwerkzeuge sind vom Anwendungsbereich der MSV 2010 nicht erfasst und tragen somit keine CE-Kennzeichnung. Handwerkzeuge wie Messer, Hacken, Hämmer, Stemmeisen und Schraubendreher sind so abzulegen, vorübergehend zu verwahren, zu transportieren und zu lagern, dass Personen nicht gefährdet werden können. Funkenziehende Handwerkzeuge dürfen anstellen, an denen eine Explosion oder ein Brand ausgelöst werden könnte, nicht verwendet werden. Griffe und Stiele müssen den menschlichen Körpermaßen und Körperformen entsprechend gestaltet und mit dem übrigen Teil des Werkzeuges fest verbunden oder fest darin eingesetzt sein. Handmesser müssen so gestaltet sein, dass die Hand möglichst nicht auf die Klinge abgleiten kann.

(§ 27 AM-VO)