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Dokument-ID: 1150098
Geltungsbereich der MVO
Vom Geltungsbereich der Maschinenverordnung 2023/1230 sind im Wesentlichen dieselben Produkte erfasst, die auch in der MSV 2010 erfasst sind. Allerdings sind bestimmte Begriffe im der MVO klarer definiert, wie zum Beispiel, wann eine „wesentlichen Änderung einer Maschine“ gegeben ist.
(Artikel 2 MVO)