5.6 Lastaufnahmemittel, Hebezeuge, Gelenkwellen
Nach der MSV 2010 bzw der MVO gelten auch selbstständig in Verkehr gebrachte Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile und Gurte sowie abnehmbare Gelenkwellen als Maschine und müssen die CE-Kennzeichnung tragen. Auch für diese Teile, wenn sie selbstständig in Verkehr gebracht werden, muss eine Konformitätserklärung ausgestellt werden. Sind diese Teile bereits im Lieferumfang einer Maschine beinhaltet (zB Kranhaken, Anschlagmittel), so gilt die Konformitätserklärung der Maschine auch für diese Teile.