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Dokument-ID: 1019532
4.4.2 Einsatz von Schutzhandschuhen
Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern nach § 12 der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) in den folgenden Fällen Hand- oder Armschutz zur Verfügung stellen: