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Dokument-ID: 981746
10.4 Betriebsanweisung für autogenes Schweißen
Bei der Benutzung von Geräten für autogenes Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren muss Brand- und Explosionsgefahr verhindert werden. Die Benutzung der Geräte muss auf Grundlage einer jährlichen Unterweisung unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten, des Inhalts der Betriebsanleitung des Herstellers und einschlägiger fachlicher Hinweise erfolgen.