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Dokument-ID: 898785
1.1 Einhaltung wesentlicher Bestimmungen
Vor Auszahlung oder Inbetriebnahme einer Maschine muss sich ein Käufer und Betreiber einer Maschine darüber vergewissern, dass an der Maschine oder in deren Unterlagen keine Gefahr verursachenden offensichtlichen Mängel vorhanden sind.