Neu
Dokument-ID: 740300
9.18 Ingangsetzen von Maschinen
Jedes Ingangsetzen einer Maschine darf nur durch eine absichtliche Betätigung einer hierfür vorgesehenen Befehlseinrichtung möglich sein. Verfügt eine Maschine über mehrere Befehlseinrichtungen für das Ingangsetzen und führt dies dazu, dass sich das Bedienungspersonal gegenseitig gefährden könnte, sind zusätzliche Sicherheitseinrichtungen einzubauen.