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Dokument-ID: 738832
3.1 Schutzeinrichtungen (SE) – Klassifizierung, Anforderungen, Auswahl und Wirkweise
Lassen sich Gefahrstellen weder durch entsprechend sichere Konstruktion noch durch die Einhaltung von Sicherheitsabständen vollständig entschärfen, müssen in einem nächsten Schritt Schutzeinrichtungenvorgesehen werden.