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Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.4 Unterlagen

Der Hersteller muss dem Maschinenkäufer die nach der MSV 2010 verlangten Unterlagen liefern. Dies sind insbesondere die Betriebsanleitung, die Konformitätserklärung und im Falle von unvollständigen Maschinen die Montageanleitung und die Einbauerklärung für eine unvollständige Maschine. Die Technischen Unterlagen müssen dem Kunden nicht ausgefolgt werden.

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