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Neu Dokument-ID: 1049186

Vorschrift

Richtlinie über Industrieemissionen

Inhaltsverzeichnis

ANHANG II

Schadstoffliste

LUFT

  1. Schwefeloxide und sonstige Schwefelverbindungen
  2. Stickstoffoxide und sonstige Stickstoffverbindungen
  3. Kohlenmonoxid
  4. Flüchtige organische Verbindungen
  5. Metalle und Metallverbindungen
  6. Staub, einschließlich Feinpartikel
  7. Asbest (Schwebeteilchen und Fasern)
  8. Chlor und Chlorverbindungen
  9. Fluor und Fluorverbindungen
  10. Arsen und Arsenverbindungen
  11. Zyanide
  12. Stoffe und Gemische mit nachgewiesenermaßen karzinogenen, mutagenen oder sich möglicherweise auf die Fortpflanzung auswirkenden Eigenschaften, die sich über die Luft auswirken
  13. Polychlordibenzodioxine und Polychlordibenzofurane

WASSER

  1. Halogenorganische Verbindungen und Stoffe, die im wässrigen Milieu halogenorganische Verbindungen bilden
  2. Phosphororganische Verbindungen
  3. Zinnorganische Verbindungen
  4. Stoffe und Gemische mit nachgewiesenermaßen in wässrigem Milieu oder über wässriges Milieu übertragbaren karzinogenen, mutagenen oder sich möglicherweise auf die Fortpflanzung auswirkenden Eigenschaften
  5. Persistente Kohlenwasserstoffe sowie beständige und bioakkumulierbare organische Giftstoffe
  6. Zyanide
  7. Metalle und Metallverbindungen
  8. Arsen und Arsenverbindungen
  9. Biozide und Pflanzenschutzmittel
  10. Schwebestoffe
  11. Stoffe, die zur Eutrophierung beitragen (insbesondere Nitrate und Phosphate)
  12. Stoffe, die sich ungünstig auf den Sauerstoffgehalt auswirken (und sich mittels Parametern wie BSB und CSB usw. messen lassen)
  13. Stoffe, die in Anhang X der Richtlinie 2000/60/EG aufgeführt sind