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Neu Dokument-ID: 1048649

Vorschrift

Richtlinie über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen

Inhaltsverzeichnis

Artikel 21
Haftung für Buchungsfehler

idF ABl. L 326/2015 | Datum des Inkrafttretens 31.12.2015

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Unternehmer für Fehler aufgrund technischer Mängel im Buchungssystem, die diesem Unternehmer zuzurechnen sind, haftet, und in dem Fall, dass er sich bereit erklärt hat, die Buchung einer Pauschalreise oder von Reiseleistungen, die Teil verbundener Reiseleistungen sind, zu veranlassen, auch für Fehler, die er während des Buchungsvorgangs macht, haftet.

Ein Unternehmer haftet nicht für Buchungsfehler, die dem Reisenden zuzurechnen sind oder die durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht werden.