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Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.11.1 Seveso-III-RL, Novellen der GewO

Einleitung

EU-Richtlinien

Anliegen der gegenständlich zu erörternden Bestimmungen ist die Beherrschung der Gefahren bei schweren (Industrie-)Unfällen mit gefährlichen Stoffen. Gemeinsam mit anderen solchen schweren Unfällen führte das namengebende Unglück von Seveso im Jahre 1976 auf Europaebene zur Schaffung der Richtlinie 82/501/EWG des Rates vom 24. Juni 1982 über die Gefahren schwerer Unfälle bei bestimmten Industrietätigkeiten (Seveso-I-RL), welche durch die Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-II-RL) abgelöst wurde.

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