Neu
Dokument-ID: 811253
Niederspannungsgeräteverordnung 2015 (NspGV 2015)
§ 5. Freier Warenverkehr
Die Marktüberwachungsbehörde darf in Bezug auf die unter diese Verordnung fallenden Aspekte die Bereitstellung von elektrischen Betriebsmitteln auf dem Markt, die dieser Verordnung entsprechen, nicht behindern.