1 Ökodesign-Richtlinie und Ökodesign-Verordnung
Im Folgenden werden die Anforderungen, die seitens der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und von der Ökodesign-Verordnung 2024/1781 gestellt werden, dargestellt. Diese gesetzlichen Vorgaben werden seitens der Europäischen Union an ihre Mitgliedsstaaten und Vertragspartner gestellt und sind entsprechend umzusetzen. Diese europäischen Vorgaben, die sich an bestimmte Produkte richten, sind möglicherweise in der Vergangenheit nicht so im Fokus von Herstellern von Produkten gewesen. „Ökodesign“ bedeutet, dass man versucht, die Umweltverträglichkeit von Produkten während ihres gesamten Lebenszyklus (Auswahl und Einsatz von Rohstoffen, Herstellung, Verpackung, Transport und Vertrieb, Installation und Wartung, Nutzung, Ende der Lebensdauer) dadurch zu verbessern, dass Umweltaspekte systematisch bereits im frühesten Stadium der Produktgestaltung berücksichtigt werden. Bei der EU-Ökodesign-Richtlinie geht es darum, dass eine nachhaltige Gestaltung von Produkten seitens der Europäischen Union im Rahmen des Herstellungsprozesses gefordert ist. Dabei geht es insbesondere darum, Umweltbelastungen über den gesamten Lebenszyklus zu reduzieren, die Energieeffizienz zu steigern und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Dabei werden Mindestanforderungen in Bezug auf die Leistung, Haltbarkeit, Reparierbarkeit festgelegt und durch digitale Produktpässe ergänzt. Die Ökodesign-Richtlinie unterstützt Unternehmer dabei, ihre Stromkosten zu senken und durch langlebigere Produkte auf Dauer Geld einzusparen. Die Europäische Union legt dabei vor allem auf folgende Aspekte Wert: