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Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.1.1 Eine neue Rechtsgrundlage für Maschinenhersteller

Im Dezember 2022 haben das EU-Parlament, der EU-Rat sowie die EU-Kommission die im Juli 2022 begonnenen Trilog-Verhandlungen erfolgreich beendet und sich damit grundsätzlich auf den Inhalt der neue Maschinenprodukteverordnung geeinigt. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten stimmte am 25. Januar 2023 zu, am 10.05.2023 erfolgte die Beratung und Verabschiedung im EU-Parlament. Am 29.06.2023,, wurde die Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist ab 01.2027 von Maschinenherstellern anzuwenden. Die neue Verordnung (EU) 2023/1230 wird in den folgenden Ausführungen, mit „MVO“ bezeichnet.

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