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Dokument-ID: 763417
4.3 PSA gegen Absturz – Nutzungshinweise
Vorgesehene Nutzung, Gefährdungspotenzial im Überblick
Eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist eine Ausrüstung, die für die jeweilige Person eine individuelle Maßnahme darstellt und dann zum Einsatz kommen darf, wenn kollektive bzw technische Maßnahmen nicht möglich sind. Für den Fall des Einsatzes von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) besteht Absturzgefahr und das kann in der Praxis in folgenden Bereichen vorkommen: