Neu
Dokument-ID: 1048981
Artikel 18
Richtlinie über Industrieemissionen
Artikel 18
Umweltqualitätsnormen
Erfordert eine Umweltqualitätsnorm strengere Auflagen, als durch die Anwendung der besten verfügbaren Techniken zu erfüllen sind, so werden unbeschadet anderer Maßnahmen, die zur Einhaltung der Umweltqualitätsnormen ergriffen werden können, zusätzliche Auflagen in der Genehmigung vorgesehen.