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Neu Dokument-ID: 1048982

Vorschrift

Richtlinie über Industrieemissionen

Inhaltsverzeichnis

Artikel 19
Entwicklungen bei den besten verfügbaren Techniken

idF ABl. L 334/2010 | Datum des Inkrafttretens 06.01.2011

Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die zuständige Behörde die Entwicklungen bei den besten verfügbaren Techniken und die Veröffentlichung neuer oder aktualisierter BVT-Schlussfolgerungen verfolgt oder darüber unterrichtet wird und macht die diesbezüglichen Informationen der betroffenen Öffentlichkeit zugänglich.