© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 317046

Vorschrift

Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Inhaltsverzeichnis

Verzeichnis III

Richtlinie 64/222/EWG, 68/364/EWG, 68/368/EWG, 75/368/EWG, 75/369/EWG, 70/523/EWG und 82/470 EWG

1 Richtlinie 64/222/EWG

(Liberalisierungsrichtlinien: 64/223/EWG und 64/224/EWG)

  1. Selbstständige Tätigkeiten des Großhandels, mit Ausnahme des Großhandels mit Medikamenten und pharmazeutischen Erzeugnissen, mit Giftstoffen und Krankheitserregern und des Kohlengroßhandels (Gruppe aus 611)
  2. Berufstätigkeiten des Vermittlers, der aufgrund eines oder mehrerer Auftragsverhältnisse damit betraut ist, in fremdem Namen und für fremde Rechnung Geschäfte zu vermitteln oder abzuschließen
  3. Berufstätigkeiten des Vermittlers, der, ohne ständig damit betraut zu sein, Verbindungen zwischen Personen herstellt, die Verträge unmittelbar miteinander abzuschließen wünschen oder der deren Geschäfte vorbereitet oder bei ihrem Abschluss mithilft
  4. Berufstätigkeiten des Vermittlers, der in eigenem Namen und für fremde Rechnung Geschäfte abschließt
  5. Berufstätigkeiten des Vermittlers, der für fremde Rechnung Großhandelsversteigerungen durchführt
  6. Berufstätigkeiten des Vermittlers, der von Haus zu Haus geht, um Aufträge zu sammeln
  7. Tätigkeiten, die in der gewerbsmäßigen Erbringung von Dienstleistungen durch einen unselbstständigen Vermittler bestehen, der im Dienste eines oder mehrerer Unternehmen des Handels, der Industrie oder des Handwerks steht

2 Richtlinie 68/364/EWG

(Liberalisierungsrichtlinie: 68/363/EWG)

aus ISIC-Gruppe 612: Einzelhandel

ausgeschlossene Tätigkeiten:

012

Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen

640

Immobiliengeschäfte, Vermietung

713

Vermietung von Kraftwagen, Wagen und Pferden

718

Vermietung von Eisenbahnwagen und -wagons

839

Vermietung von Maschinen an Handelsunternehmen

841

Vermietung von Filmtheaterplätzen und Vermietung von Filmen

842

Vermietung von Theaterplätzen und Vermietung von Theaterausstattung

843

Vermietung von Schiffen und Booten, Fahrrädern und Automaten

853

Vermietung von möblierten Zimmern

854

Vermietung von Weißwäsche

859

Vermietung von Kleidung

3 Richtlinie 68/368/EWG

(Liberalisierungsrichtlinie: 68/367/EWG)

ISIC-Systematik

aus ISIC-Hauptgruppe 85

  1. Restaurations- und Schankgewerbe (ISIC-Gruppe 852)
  2. Beherbergungsgewerbe und Zeltplatzbetriebe (ISIC-Gruppe 853)

4 Richtlinie 75/368/EWG (Artikel 7)

alle Tätigkeiten des Anhangs der Richtlinie 75/368/EWG, mit Ausnahme der in Artikel 5 Absatz 1 dieser Richtlinie genannten Tätigkeiten (Verzeichnis II Ziffer 1 dieses Anhangs)

ISIC-Systematik

aus 62

Kreditinstitute und andere finanzielle Einrichtungen

 

aus 620

Patentlizenzbüros und Verteilungsstellen für Gebühren aus Patentlizenzen

aus 71

Verkehr

 

aus 713

Straßenpersonenbeförderung, außer mit Kraftomnibussen

 

aus 719

Betrieb von Rohrleitungen für flüssige Kohlenwasserstoffe und andere flüssige chemische Erzeugnisse

aus 82

Dienstleistungen für die Allgemeinheit

 

827

Bibliotheken, Museen und botanische und zoologische Gärten

aus 84

Film- und Theaterwesen, Sport und Unterhaltung

 

843

sonstige Dienste zur Freizeitgestaltung:

  • Sport (Sportplätze, Organisation von Sportveranstaltungen usw.), außer der Tätigkeit des Sportlehrers
  • Spiele (Rennställe, Spielplätze, Rennplätze usw.)
  • andere Tätigkeiten der Freizeitgestaltung (Zirkus, Vergnügungsparks und andere der Unterhaltung dienende Unternehmen)

aus 85

Persönliche Dienste

 

aus 851

Hauswirtschaftliche Dienste

 

aus 855

Salons für Schönheitspflege und die Tätigkeiten der Maniküre, mit Ausnahme der Tätigkeiten der Fußpflege und der Kosmetik- und Friseurschulen

 

aus 859

sonstige persönliche Dienste folgender Art, mit Ausnahme der Tätigkeiten von Sport- und Heilmasseuren und Bergführern:

  • Desinfizierung und Vernichtung von Ungeziefer
  • Vermietung von Kleidern sowie Aufbewahrung von Gegenständen
  • Ehevermittlungsinstitute und ähnliche Berufe
  • Tätigkeiten des Wahrsagegewerbes
  • hygienische Dienste und damit verbundene Tätigkeiten
  • Bestattungsinstitute und Unterhaltung von Friedhöfen
  • Reisebegleiter udn Dolmetscher für den Fremdenverkehr

5 Richtlinie 75/369/EWG (Artikel 5)

Ambulante Ausübung folgender Tätigkeiten:

  1. Ankauf und Verkauf von Waren:
    • durch ambulante Händler und Hausierer (aus ISIC-Gruppe 612)
    • auf überdachten Märkten außerhalb von fest mit dem Boden verbundenen Anlagen sowie auf nicht überdachten Märkten
  2. Tätigkeiten, die unter bereits genehmigte Übergangsmaßnahmen fallen, in denen jedoch die ambulante Ausübung dieser Tätigkeiten entweder ausdrücklich ausgeschlossen oder nicht erwähnt wird

6 Richtlinie 70/523/EWG

selbstständige Tätigkeiten des Kohlengroßhandels und der Vermittlertätigkeiten auf dem Sektor Kohle (aus ISIC-Gruppe 6112)

7 Richtlinie 82/470/EWG (Artikel 6 Absatz 2)

[Tätigkeiten unter Artikel 2 Punkt A Buchstabe c und e, Punkt B Buchstabe b, Punkt C und D]

Diese Tätigkeiten umfassen insbesondere:

  • Vermietung von Eisenbahnwagen für die Beförderung von Personen oder Waren
  • Vermittlung beim An- und Verkauf oder bei der Miete von Schiffen
  • Vorbereitung, Vertragsverhandlung und -abschluss für Auswanderungstransporte
  • Lagerhaltung im Auftrag des Einlagerers — unter Zollbehandlung oder zollfrei — von Gegenständen und Waren aller Art in Lagerhäusern, Magazinen, Möbelspeichern, Kühlhäusern, Silos usw.
  • Erteilung von Bescheinigungen an den Einlagerer über den eingelagerten Gegenstand oder die eingelagerte Ware
  • Bereitstellung von Gehegen, von Futter und von Verkaufsplätzen für die vorübergehende Haltung von Vieh, sei es vor dem Verkauf oder zum Zwecke der Weiterleitung an den Empfänger oder von aus dem Markt herrührenden Beständen
  • technische Kontrolle oder Begutachtung von Motorfahrzeugen
  • Messen, Wiegen und Ausmessen von Waren