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Neu Dokument-ID: 898670

Vorschrift

Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 – kommentierte Fassung (MSV 2010)

Inhaltsverzeichnis

§ 21. Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften

idF BGBl. II Nr. 282/2008 | Datum des Inkrafttretens 29.12.2009

(1) Die Maschinen-Sicherheitsverordnung, BGBl. Nr. 306/1994, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 31/1995, BGBl. Nr. 781/1996 und BGBl. II Nr. 131/1999, tritt mit Ablauf des 28. Dezember 2009 außer Kraft.

Achtung:
Es ist zu beachten, dass es keine Übergangsfrist gibt – ab dem 29.12.2009 ist die MSV 2010 anzuwenden, die alte MSV gilt nur für das Inverkehrbringen von Maschinen bis zum 28.12.2009. Dies ist für Artikel 95 (CE-) Richtlinien eher ungewöhnlich, sollte aber nicht wirklich Probleme verursachen.

(2) Verweisungen auf die aufgehobene Maschinen-Sicherheitsverordnung (bzw. die Maschinen-Richtlinie 98/37/EG) gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung (bzw. die Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG). Sie sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang XII (bzw. Anhang XII der Maschinen-Richtlinie) zu lesen.

Entsprechungstabelle in Anhang XII
Die Entsprechungstabelle in Anhang XII ist eine gute und übersichtliche Gegenüberstellung der alten Richtlinie 98/37/EG, der (alten) MSV sowie der (neuen) MSV 2010. Die Richtlinie 2006/42/EG, Grundlage der MSV 2010, musste nicht in diese Entsprechungstabelle aufgenommen werden, da die Struktur der MSV 2010 und der Richtlinie 2006/42/EG identisch ist. Dies war bei der MSV und der Richtlinie 98/37/EG nicht der Fall.