Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 – kommentierte Fassung (MSV 2010)
- § 1. Anwendungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen
- § 3. Spezielle Richtlinien
- § 4. Marktaufsicht
- § 5. Inverkehrbringen und Inbetriebnahme
- § 6. Freier Warenverkehr
- § 7. Konformitätsvermutung und harmonisierte Normen
- § 8. Umsetzung spezifischer Maßnahmen der Europäischen Kommission
- § 9. Besondere Maßnahmen für Maschinen mit besonderem Gefahrenpotenzial
- § 10. Anfechtung einer harmonisierten Norm
- § 11. Schutzklauselverfahren
- § 12. Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen
- § 13. Verfahren für unvollständige Maschinen
- § 14. Benannte Stellen
- § 15. Installation und Verwendung der Maschinen
- § 16. CE-Kennzeichnung
- § 17. Nicht vorschriftsmäßige Kennzeichnung
- § 18. Geheimhaltung
- § 19. Zusammenarbeit mit den Marktaufsichtsbehörden im Binnenmarkt
- § 20. Verbreitung von wesentlichen Beschlüssen, Entscheidungen und Informationen
- § 21. Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften
- § 22. Inkrafttreten
- Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen
- Erklärungen
- CE-Kennzeichnung
- Kategorien von Maschinen, für die eines der Verfahren nach § 12 Abs. 3 und 4 dieser Verordnung (Artikel 12 Absätze 3 und 4 der Maschinen-Richtlinie) anzuwenden ist
- Nicht erschöpfende Liste der Sicherheitsbauteile für Maschinen (§ 2 Abs. 2 lit. c bzw. Artikel 2 Buchstabe c der Maschinen-Richtlinie)
- Montageanleitung für eine unvollständige Maschine
- Technische Unterlagen
- Bewertung der Konformität mit interner Fertigungskontrolle bei der Herstellung von Maschinen
- EG-Baumusterprüfung
- Umfassende Qualitätssicherung
- Mindestkriterien für die Benannten Stellen
- Entsprechungstabelle
- Verzeichnis der Benannten Stellen für Maschinen und für Sicherheitsbauteile für Maschinen Stand: 2. Mai 2013