Neu
Dokument-ID: 898928
Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 – kommentierte Fassung (MSV 2010)
Nicht erschöpfende Liste der Sicherheitsbauteile für Maschinen (§ 2 Abs. 2 lit. c bzw. Artikel 2 Buchstabe c der Maschinen-Richtlinie)
ANHANG V
Diese Liste ist eine beispielhafte und nicht taxative Liste von Sicherheitsbauteilen für Maschinen. Für selbstständig in Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile gilt – mit Ausnahme der in Anhang IV, Z 19 bis 23 angeführten – das Konformitätsbewertungsverfahren der internen Fertigungskontrolle nach Anhang VIII. Diese Liste dient zur Orientierung.
- Schutzeinrichtungen für abnehmbare Gelenkwellen.
- Schutzeinrichtungen zur Personendetektion.
Besonderes Verfahren, da auch in der Liste nach Anhang IV enthalten. - Kraftbetriebene bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung für die in Anhang IV Nummern 9, 10 und 11 genannten Maschinen.
Besonderes Verfahren, da auch in der Liste nach Anhang IV enthalten. - Logikeinheiten zur Gewährleistung der Sicherheitsfunktionen.
Besonderes Verfahren, da auch in der Liste nach Anhang IV enthalten. - Ventile mit zusätzlicher Ausfallerkennung für die Steuerung gefährlicher Maschinenbewegungen.
- Systeme zur Beseitigung von Emissionen von Maschinen.
- Trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen zum Schutz von Personen vor beweglichen Teilen, die direkt am Arbeitsprozess beteiligt sind.
- Einrichtungen zur Überlastsicherung und Bewegungsbegrenzung bei Hebezeugen.
- Personen-Rückhalteeinrichtungen für Sitze.
- NOT-HALT-Befehlsgeräte.
Zu den Not-Halt-Befehlsgeräten wurde die harmonisierte Norm ÖNORM EN ISO 13850 „Sicherheit von Maschinen – Not-Halt-Gestaltungsleitsätze“ erarbeitet. - Ableitungssysteme, die eine potenziell gefährliche elektrostatische Aufladung verhindern.
- Energiebegrenzer und Entlastungseinrichtungen gemäß Anhang I Nummern 1.5.7, 3.4.7 und 4.1.2.6 dieser Verordnung (Anhang I Nummern 1.5.7, 3.4.7 und 4.1.2.6 der Maschinen-Richtlinie).
- Systeme und Einrichtungen zur Verminderung von Lärm- und Vibrationsemissionen.
- Überrollschutzaufbau (ROPS).
Besonderes Verfahren, da auch in der Liste nach Anhang IV enthalten. Zu den ROPS wurde die harmonisierte Norm ÖNORM EN ISO 3471 „Erdbaumaschinen – Überrollschutzaufbauten – Laborprüfungen und Leistungsanforderungen“ erarbeitet. - Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS).
Besonderes Verfahren, da auch in der Liste nach Anhang IV enthalten. Zu den FOPS wurde die harmonisierte Norm ÖNORM EN ISO 3449 „Schutzaufbauten von Erdbaumaschinen – Schutzaufbauten gegen herabfallende Gegenstände – Prüfungen und Anforderungen“ erarbeitet. - Zweihandschaltungen.
Zu den Zweihandschaltungen wurde die Norm ÖNORM EN 574 „Zweihandschaltung – Funktionelle Aspekte – Gestaltungsleitsätze“ erarbeitet. - Die in der folgenden Auflistung enthaltenen Bauteile von Maschinen für die Auf- und/oder Abwärtsbeförderung von Personen zwischen unterschiedlichen Ebenen:
- Verriegelungseinrichtungen für Fahrschachttüren;
- Fangvorrichtungen, die einen Absturz oder unkontrollierte Aufwärtsbewegungen des Lastträgers verhindern;
- Geschwindigkeitsbegrenzer;
- energiespeichernde Puffer
- mit nichtlinearer Kennlinie oder
- mit Rücklaufdämpfung;
- energieverzehrende Puffer;
- Sicherheitseinrichtungen an Zylindern der Hydraulikhauptkreise, wenn sie als Fangvorrichtungen verwendet werden;
- elektrische Sicherheitseinrichtungen in Form von Sicherheitsschaltungen mit elektronischen Bauelementen.