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Neu Dokument-ID: 898928

Vorschrift

Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 – kommentierte Fassung (MSV 2010)

Inhaltsverzeichnis

Nicht erschöpfende Liste der Sicherheitsbauteile für Maschinen (§ 2 Abs. 2 lit. c bzw. Artikel 2 Buchstabe c der Maschinen-Richtlinie)

ANHANG V

Diese Liste ist eine beispielhafte und nicht taxative Liste von Sicherheitsbauteilen für Maschinen. Für selbstständig in Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile gilt – mit Ausnahme der in Anhang IV, Z 19 bis 23 angeführten – das Konformitätsbewertungsverfahren der internen Fertigungskontrolle nach Anhang VIII. Diese Liste dient zur Orientierung.

  1. Schutzeinrichtungen für abnehmbare Gelenkwellen.
  2. Schutzeinrichtungen zur Personendetektion.
    Besonderes Verfahren, da auch in der Liste nach Anhang IV enthalten.
  3. Kraftbetriebene bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung für die in Anhang IV Nummern 9, 10 und 11 genannten Maschinen.
    Besonderes Verfahren, da auch in der Liste nach Anhang IV enthalten.
  4. Logikeinheiten zur Gewährleistung der Sicherheitsfunktionen.
    Besonderes Verfahren, da auch in der Liste nach Anhang IV enthalten.
  5. Ventile mit zusätzlicher Ausfallerkennung für die Steuerung gefährlicher Maschinenbewegungen.
  6. Systeme zur Beseitigung von Emissionen von Maschinen.
  7. Trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen zum Schutz von Personen vor beweglichen Teilen, die direkt am Arbeitsprozess beteiligt sind.
  8. Einrichtungen zur Überlastsicherung und Bewegungsbegrenzung bei Hebezeugen.
  9. Personen-Rückhalteeinrichtungen für Sitze.
  10. NOT-HALT-Befehlsgeräte.
    Zu den Not-Halt-Befehlsgeräten wurde die harmonisierte Norm ÖNORM EN ISO 13850 „Sicherheit von Maschinen – Not-Halt-Gestaltungsleitsätze“ erarbeitet.
  11. Ableitungssysteme, die eine potenziell gefährliche elektrostatische Aufladung verhindern.
  12. Energiebegrenzer und Entlastungseinrichtungen gemäß Anhang I Nummern 1.5.7, 3.4.7 und 4.1.2.6 dieser Verordnung (Anhang I Nummern 1.5.7, 3.4.7 und 4.1.2.6 der Maschinen-Richtlinie).
  13. Systeme und Einrichtungen zur Verminderung von Lärm- und Vibrationsemissionen.
  14. Überrollschutzaufbau (ROPS).
    Besonderes Verfahren, da auch in der Liste nach Anhang IV enthalten. Zu den ROPS wurde die harmonisierte Norm ÖNORM EN ISO 3471 „Erdbaumaschinen – Überrollschutzaufbauten – Laborprüfungen und Leistungsanforderungen“ erarbeitet.
  15. Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS).
    Besonderes Verfahren, da auch in der Liste nach Anhang IV enthalten. Zu den FOPS wurde die harmonisierte Norm ÖNORM EN ISO 3449 „Schutzaufbauten von Erdbaumaschinen – Schutzaufbauten gegen herabfallende Gegenstände – Prüfungen und Anforderungen“ erarbeitet.
  16. Zweihandschaltungen.
    Zu den Zweihandschaltungen wurde die Norm ÖNORM EN 574 „Zweihandschaltung – Funktionelle Aspekte – Gestaltungsleitsätze“ erarbeitet.
  17. Die in der folgenden Auflistung enthaltenen Bauteile von Maschinen für die Auf- und/oder Abwärtsbeförderung von Personen zwischen unterschiedlichen Ebenen:
    1. Verriegelungseinrichtungen für Fahrschachttüren;
    2. Fangvorrichtungen, die einen Absturz oder unkontrollierte Aufwärtsbewegungen des Lastträgers verhindern;
    3. Geschwindigkeitsbegrenzer;
    4. energiespeichernde Puffer
      • mit nichtlinearer Kennlinie oder
      • mit Rücklaufdämpfung;
    5. energieverzehrende Puffer;
    6. Sicherheitseinrichtungen an Zylindern der Hydraulikhauptkreise, wenn sie als Fangvorrichtungen verwendet werden;
    7. elektrische Sicherheitseinrichtungen in Form von Sicherheitsschaltungen mit elektronischen Bauelementen.