PSA-Sicherheitsverordnung (PSASV)
CE-KENNZEICHNUNG
(Muster)
Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ mit folgendem Schriftbild sowie im Falle einer PSA der Kategorie III aus den weiteren angeführten Ziffern. Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden. Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm. Bei kleinen PSA kann von dieser Mindesthöhe abgewichen werden.

PSA der Kategorie II:

PSA der Kategorie III:

xxxx = Kennummer der zugelassenen Prüfstelle, die die Überwachung der Fertigung durch Kontrolle bzw. Überwachung im Rahmen der Qualitätssicherung (§ 14 oder § 16 PSASV bzw. Artikel 11 Buchstabe A oder Artikel 11 Buchstabe B der PSA-Richtlinie 89/686/EWG) durchführt.