PSA-Sicherheitsverordnung (PSASV)
Anhang 1
zu § 9
ÜBEREINSTIMMUNGSERKLÄRUNG | |
Der Hersteller/Inverkehrbringer4) oder sein in Österreich Bevollmächtigter1) … | |
erklärt hiermit, daß die nachstehend beschriebene neue PSA2) … | |
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… | , den … |
… | |
1) Firma, vollständige Anschrift; bei Bevollmächtigten ebenfalls Angabe der Firma und der Anschrift des Herstellers/Inverkehrbringers. | |
2) Beschreibung der PSA (Fabrikat, Typ, Seriennummer usw.). | |
3) Name und Anschrift der zugelassenen Prüfstelle. | |
4) Nichtzutreffendes streichen. | |
5) Name und Funktion des Unterzeichners, der bevollmächtigt ist, die Erklärung für den Hersteller/Inverkehrbringer oder seinen Bevollmächtigten rechtsverbindlich zu unterzeichnen. | |