© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 018880

Vorschrift

PSA-Sicherheitsverordnung (PSASV)

Inhaltsverzeichnis

Schutzklassen und Schutzniveau

§ 19. Höchstmögliches Schutzniveau

Als optimaler Schutzgrad für die Gestaltung gilt der Schutzgrad, bei dessen Überschreitung die Beeinträchtigung beim Tragen der PSA einer tatsächlichen Verwendung während der Risikodauer oder einer normalen Ausführung der Tätigkeit entgegenstehen würde.