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Neu Dokument-ID: 018901

Vorschrift

PSA-Sicherheitsverordnung (PSASV)

Inhaltsverzeichnis

§ 37. An einen äußeren Apparat anschließbare PSA

Wenn PSA mit einem Verbindungssystem ausgestattet sind, das an ein äußeres Gerät angeschlossen werden kann, so muß ihr Anschlußteil so ausgelegt und hergestellt sein, daß es unverwechselbar nur an eine geeignete Gerätetype angeschlossen werden kann.