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Dokument-ID: 508193
Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 1977)
Artikel II – Der Rechtsanwalt und seine Partei
§ 10.
Vornehmste Berufspflicht des Rechtsanwaltes ist die Treue zu seiner Partei. Interessen des Rechtsanwaltes und Rücksichten auf Kollegen haben im Widerstreit zurückzutreten.