© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 261032

Judikatur | Leitsatz

E 1 Haftung des Mieters für von Dritten beim Umbau verursachte Schäden

Der Mieter hat bei Erfüllung des Mietvertrags gemäß § 1313a ABGB für das Verschulden jener Personen einzustehen, deren er sich zur Erfüllung der gegenüber dem Vermieter bestehenden Verpflichtungen bedient. Aus der Verpflichtung des Bestandnehmers, die Sache in dem Zustand zurückzustellen, in dem er sie übernommen hat, ergibt sich in weiterer Folge die Verpflichtung zu deren sorgfältiger Beaufsichtigung und Behandlung. Diese Verpflichtung hat der Bestandnehmer auch bei der Durchführung genehmigter Umbauarbeiten im Bestandobjekt zu beachten. Die Umbauarbeiten sind unter Schonung der Substanz des Hauses durchzuführen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentumsgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop