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Dokument-ID: 356165
8.3.7 Provisionsanspruch bei mehreren Maklern
Verdienstlichkeit mehrerer, unabhängig voneinander tätiger Makler
Es kommt häufig vor, dass mehrere Makler unabhängig voneinander an einer Vermittlungstätigkeit beteiligt sind und jeder von ihnen grundsätzlich eine vertragsgemäße verdienstliche Tätigkeit entfaltet.