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Dokument-ID: 241976
E 3 Anhebung des Mietzinses bei gesellschaftsrechtlichen Änderungen
Nach ständiger Rechtsprechung führt die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft zur Einzelrechtsnachfolge der Gesellschaft in alle zum Unternehmen gehörenden Rechte. Gemäß § 12a Abs 1 MRG kommt es unter anderem zum Eintritt in das mit dem Unternehmensinhaber bestehende Mietverhältnis.