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Kommentar

§ 16 WEG 2002

Rechte und Pflichten des Wohnungseigentümers

§ 16 WEG 2002 regelt die Rechte und Pflichten des Wohnungseigentümers im Hinblick auf die Nutzung, Änderung und Erhaltung des WE-Objekts, wobei es sich um ein Individualrecht handelt (MietSlg 41.464; RS0107160 = OGH 11.03.1997, 5 Ob 70/97y).

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