© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 271618

Kommentar

§ 26 WEG 2002

Regelungsziel

Ziel dieser Gesetzesbestimmung ist, den Boden für dauerhafte privatautonome Gestaltungen zu bereiten. Unter gewissen Voraussetzungen können nunmehr auf Grundlage des § 26 weitere Organe der Eigentümergemeinschaft (zB ein Verwaltungsbeirat) oder über die Willensbildung Rechtswirksamkeit auch über den Wechsel der ME hinaus gesichert werden (Regierungsvorlage).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentumsgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop