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Dokument-ID: 730460
1.44 Änderung der Widmung von Wohnungseigentumsobjekten in allgemeine Teile
OGH: Bei der von einer gemeinnützigen Bauvereinigung beantragten Nutzwertfestsetzung sind gemäß § 16 Abs 4 WGG die §§ 8 bis 10 WEG 2002 anzuwenden.